Die "aktuelle ZDV 46/1" gibts meines Erachtens schon länger nicht mehr:
Wehrmedizinische Begutachtung A1-831/0-4000, Version 3.5:
Zitat:
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2.3.15 Genitalorgane des Mannes
2037. Das männliche Genital einschließlich der regionalen Lymphknoten ist durch Inspektion und
Palpation zu untersuchen u. a. auf
- Fehlen, Verlagerung und Veränderung der Hoden sowie Veränderungen an Nebenhoden und
Samensträngen (z. B. Geschwülste, Varikozelen, Atrophie),
- Anzeichen für venerische Erkrankungen oder Parasitenbefall,
- Hinweise auf endokrine Störungen (z. B. Hypogenitalismus, mangelnde Schambehaarung) und
- Anomalien am Penis (z. B. Hypospadie, Phimose).
Wird bei Auffälligkeiten oder auch nach Belehrung und dem Angebot auf eine
Begutachtungsmöglichkeit bei einem gleichgeschlechtlichen Untersucher die Intimuntersuchung
abgelehnt, ist eine Untersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Urologie zu
veranlassen.
2.3.16 Genitalorgane der Frau, Mammae
2038. Die klinische Untersuchung, einschließlich Inspektion und Palpation von Mammae und
axillären Lymphknoten (ohne Inspektion der äußeren Genitalorgane) ist um die Erhebung einer
spezifischen gynäkologischen Anamnese, ggf. unter Einbeziehung vorhandener Fachbefunde, zu
ergänzen.
Eine gynäkologische Untersuchung durch einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie ist ab
dem 20. Lebensjahr zu veranlassen, wenn kein aktueller (nicht älter als zwölf Monate) Befundbericht
vorliegt. Die Bewertung der Untersuchungsergebnisse ist unter Hinweis auf den gynäkologischen
Befundbericht auf den Formularen (Anamnese- und Untersuchungsbogen BAPersBw und Bw-2070)
vorzunehmen.
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Zitat Ende