@SabrinaMusfeld #1468
"Andererseits kann es zum einen sein, dass bei einem etwaigen künftigen Ersatzdienst ohnehin plangemäß gar nicht mehr untenrum nachgeschaut werden soll und falls doch, habe ich kürzlich gelesen, dass zu keinem Zeitpunkt eines Bundeswehr-/Ziviverfahrens eine nicht erfolgte Intimuntersuchung von Nachteil für den jungen Mann sein dürfe".
Meinungen sind ja ganz ok, aber das Säen von Zweifeln angesichts klarer Vorschriftenlage ist mehr als zweifelhaft: Du solltest selbst erkennen können, dass dem von Dir gelesenen keinerlei praktische Relevanz beizumessen ist, da ohne jegliche konkrete Ausagekraft.
Zur Musterung: Die aktuelle DV (Stand 2024 - gibt es eine neuere?) die Musterung betreffend ist eindeutig: Leisten und Hoden begrapschen, Anus und Penis (vorwiegend) beschauen, Grapschen ist nach dem Willen der Musterungsärztinnen demnach weiter möglich. Eine Zuschauerin ist verpflichtend. Diese DV gilt aktuell für die Freiwilligen, in einem Anhang heißte es, dass die Musterungspflichtigen "eingehend" und nach den "einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen" zu begutachten seien. Die diensttauglich relevanten Befunde sind für beide Gruppen aber dieselben, also ist von keiner reduzierten "Behandlung" der Musterungspflichtigen auszugehen.
Zum Verweigern bei der Musterung: Der Untersuchungspunkt dürfte dann vorerst offen bleiben und es wäre nicht die Bundeswehr-Sanität, wenn diese "Widersetzigkeit" nicht unmittelbar nach dem Einrücken "geheilt" wird (normal würde erst nach 36 Monaten neu untersucht, falls keine personenbezogenen Anlässe neu hinzukamen). Da man aus dem Offenbleiben der sexuell konnotierten Entwürdigung haarscharf auf den Grund schließen kann, dürfte es mehr als sicher sein, dass man dann dem dort befehlsgemäß angetretenen Soldaten nun erst recht zeigen wird, wo der Barthel den Most holt bzw. wozu die Frauen im Sanitätsdienst imstande sind. Auch eine Bloßstellung durch Vorgesetzte sollte in Erwägung gezogen werden.
Zu deinerseit für möglich gehaltenen Klagen: Das ist alles juristisch abgesichert mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Wie überall gilt: Gleiches gleich behandeln und ungleiches ungleich. Der Haken hierbei ist die Definitionsmacht zur Abgrenzung zwischen beiden Kategorien und das zugehörige Spiel mit den doppelten Standards. Juristisch abgesichertes Fazit: Die Männer kann man eben leichter bei den Eiern und am Penis packen als Frauen an deren Organen, deshalb darf man es auch, anders als bei den Frauen. Inoffiziell: gerade den Männern bzw. Jungen muss man von Anfang an die Machtverhältnisse klarmachen, das geht bei freiwilliger Unterwerfung am besten.
Außerdem sind die Frauen sowieso alles freiwillig dienende, wozu die verschrecken und außerdem tut man dem Edelgeschlecht Frau sowas nicht an. Zudem wird das Musterungspersonal sowieso fast nur aus Frauen bestehen und die dürften die Untersuchungspraxis zu schätzen wissen, rein medizinisch indiziert selbstverständlich, wie man aus der Vergangenheit weiß, wo die zunehmende Quote der Penisuntersuchungen proportional mit dem Frauenanteil anstieg.
Zu den zu erwartenden Zivi-Stellen. Hier wird selbstredend weiter auf Gleichbehandlung gepocht werden, schon damit es denen musterungsmäßig nicht besser geht als dem künftigen Drohnenfutter. Warum wurde das wohl in der Vergangenheit so gehalten, dass die Zivi-Anwärter innerhalb kürzester Zeiträume gleich zweimal gedemütigt wurden? Und warum sollte das künftig anders werden? Die Jungs werden dort in der schon mehrfach beschriebenen Nötigungsfalle stecken: keine zweite Genital-Vorführung gleich kein vollständiges Untersuchungsergebnis. Geh mal lieber davon aus, dass die Anbieter von Zivi-Stellen künftig wie auch früher im Einklang mit der BW laufen, das beweist ja gerade der ungewöhnliche Umfang (Genital-Untersuchung) der früher geforderten Zivi-Untersuchungspraxis, wie von dir richtig erkannt (Nichts geschieht ohne Grund). Und bei Verweigerung müssen die Zivi Bewerber befürchten, dann die Stelle nicht zu bekommen mit den bereits genannten, und von dir ignorierten Konsequenzen. Und die Amtsärztinnen werden dieses fiese Spiel auftragsgemäß mitspielen, dafür sind sie ja da, und zweitens dürften sie es genauso interessant finden, wie bereits ihre Kolleginnen bei der Musterung. Ausnahmen bestätigen natürlich überall die Regel. Dein fiktiver Dialog: "Sie können Ihre Zivistelle dann aber nicht antreten. - Ja, Wayne, dann eben nicht. Von Dir lasse ich mich jedenfalls nicht angrabschen, Omma!" klingt vor diesem Hintergrund für mich fast schon zynisch.
Und ja, man darf das alles schon im vorhinein diskutieren, sinnvollerweise aber auf Grundlage der vorliegenden Erfahrungen und von erfolgten oder tatsächlich absehbaren Veränderungen. Und das mit den Politikern: Man braucht ihnen gar nichts unterstellen, aber ihre Worte haben keine konkrete Bedeutung ohne entsprechende Taten, besondes, wenn man Mimikry in Betracht ziehen muss. Und bei der BW bewegte sich seit dem Ende der alten Wehrpflicht zum Thema eigentlich gar nichts zum positiven, außer der o.a. leicht abgeänderten Vorschrift zur Penis-Beschau bzw. -begrapschung mit unklaren Folgen. Es bleibt spannend.