@Aldebaran
Und man kann auch nicht so nebenbei die Schuld einfach auf die Ärzte abladen. Die haben sich ja nicht unrechtmäßig verhalten, nur weil sie sie ihrer Dienstpflicht nachgekommen sind und Leute, die verpflichtet waren sich mustern zu lassen, nach den Dienstvorschriften untersucht haben. Und es war nach meinem Wissen rechtlich eben so vorgeschrieben, dass bei Wehrpflichtigen ua die Hoden zu untersuchen sind oder die Vorhaut
Und damit weist du genau auf das Problem hin, dass Ärztinnen und Ärzte haben, die zur Zeit als die allgemeine Wehrpflicht noch nicht ausgesetzt worden war Musterungen durchgeführt haben. Sie mussten etwas tun, was nicht zur Heilung und auch nicht dem Interesse der Person diente, die sie untersucht haben. Die Ärztinnen und Ärzte haben im Sinne und im Auftrag Ihres Dienstherren also der Bundeswehr gehandelt. Dabei haben sie sich an Vorschriften was zu untersuchen ist gehalten. Aber ist es das was der Hippokratische Eid gebietet?
Zitat „ Genfer (Ärzte-)Gelöbnis
Vom Weltärztebund 1948 in Genf beschlossene und seitdem mehrfach revidierte Neufassung der ärztlichen Berufspflichten. Offizielle deutsche Übersetzung der Deklaration von Genf autorisiert durch den deutschen Weltärztebund (Oktober 2017):
Als Mitglied der ärztlichen Profession gelobe ich feierlich, mein Leben in den Dienst der Menschlichkeit zu stellen.
Die Gesundheit und das Wohlergehen meiner Patientin oder meines Patienten wird mein oberstes Anliegen sein.
Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren. Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.
Ich werde nicht zulassen, dass Erwägungen von Alter, Krankheit oder Behinderung, Glaube, ethnischer Herkunft, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, politischer Zugehörigkeit, Rasse, sexueller Orientierung, sozialer Stellung oder jeglicher anderer Faktoren zwischen meine Pflichten und meine Patientin oder meinen Pa- tienten treten.
Ich werde die mir anvertrauten Geheimnisse auch über den Tod der Patientin oder des Patienten hinaus wahren.
Ich werde meinen Beruf nach bestem Wissen und Gewissen, mit Würde und im Einklang mit guter medizinischer Praxis ausüben.
Ich werde die Ehre und die edlen Traditionen des ärztlichen Berufes fördern.
Ich werde meinen Lehrerinnen und Lehrern, meinen Kolleginnen und Kollegen und meinen Schülerinnen und Schülern die ihnen gebührende Achtung und Dankbarkeit erweisen.
Ich werde mein medizinisches Wissen zum Wohle der Patientin oder des Patienten und zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung teilen.
Ich werde auf meine eigene Gesundheit, mein Wohlergehen und meine Fähigkeiten achten, um eine Behandlung auf höchstem Niveau leisten zu können.
Ich werde, selbst unter Bedrohung, mein medizinisches Wissen nicht zur Verletzung von Menschenrechten und bürgerlichen Freiheiten anwenden.
Ich gelobe dies feierlich, aus freien Stücken und bei meiner Ehre.“ Zitatende
https://www.laekh.de/fileadmin/user_upload/Aerzte/Rund_ums_Recht/Publikationen_und_Merkblaetter/Hippokratischer_Eid_Genfer_Geloebnis.pdf