@David84
Gut, die allgemeine Untersuchung vielleicht (wobei ich da eigentlich bei meinem Standpunkt bleibe - soweit ich weiß musste man sich bereits bei der Musterung gar nicht untersuchen lassen, riskierte dann höchstens mangels negativer Untersuchungsbefunde pauschal mit T2 eingestuft zu werden. Du musstest Dich vorstellen. Viel mehr ließ sich gar nicht erzwingen. Das wurde den Rekruten damals bloß so nicht gesagt. Die Wehrpflicht stand u.a. wegen so etwas dann ja auch irgendwann auf wackligen Beinen...)
Es wurde den Rekruten nicht klar gesagt und das ist genau der Kritikpunkt sonst wären nämlich viele mit einem pauschalen Musterungsergebnis von T2 einverstanden gewesen und nur die die zur Bundeswehr wollten hätten dann die Musterungsuntersuchungen mitgemacht.
aber eine verpflichtende Genitaluntersuchung ist in Deutschland schon länger gegen die Menschenwürde und das steht über einem Paragraph 23 soundso oder welche Verordnung jeweils auch immer und ob nun Musterung, Zivicheckup, Einstellungsirgendwas.
Da bin ich ganz deiner Meinung und deshalb wäre eine umfassende Aufklärung über die Rechte und Pflichten bei verpflichtenden Untersuchungen für Rekruten und anerkannte Kriegsdienstverweigerer sehr wichtig gewesen. Wenn man suggeriert, dass jeder die Untersuchungen mitmachen muss, kommt keiner oder nur sehr wenige auf die Idee die Untersuchungen insbesondere die Untersuchungen im Intimbereich zu verweigern.
Der von @Annette1997 herausgesuchte Gesetzestext lässt die Betroffenen auch im Unklaren. Absichtlich oder unabsichtlich. Du hast natürlich recht, wenn du sagst, dass Untersuchungen im Genitalbereich nicht erzwungen werden dürfen und dazu ergänzend würde ich es für den Analbereich genauso sehen.
Deswegen habe ich die Argumentation in Post 31 auf die Spitze getrieben um genau diese Intransparenz und Desinformation zu verdeutlichen:
@David84
Der Gesetzestext den @Annette1997 zitiert hat, ist eindeutig und spricht davon, dass anerkannte Kriegsdienstverweigerer zur angeordneten Untersuchung erscheinen und diese dulden müssen. Untersuchungen, die in die körperliche Unversehrtheit eingreifen oder mit einer erheblichen Gefahr für Leben und Gesundheit verbunden sind dürfen nur mit der Zustimmung des zu Untersuchenden also dem angehenden Zivildienstleistenden durchgeführt werden. Untersuchungen der Hoden, des Penis und des Anus stellen bei medizinisch korrekter Durchführung keine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit, die Gesundheit oder das Leben dar. Da ist kein Interpretationsspielraum es sei denn rektale und genitale Untersuchungen sind gefährlicher als der medizinische Laie sich vorstellt, was ich nicht glaube. Es kann ja sein, dass Ärztinnen und Ärzte in Gesundheitsämtern nach eigenem Ermessen Untersuchungen im Intimbereich weglassen konnten oder nur sehr oberflächlich durchgeführt haben, aber wie hätte ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer eine Untersuchung der Genitalien und des Anus verweigern können, wenn der Untersucher diese hätte durchführen wollen?
Wenn ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer sich vorher schlau gemacht hätte und den Gesetzestext kennt hätte er wie nahezu alle anderen auch gedacht keine andere Wahl zu haben. So schnell und schlagfertig muss man in dem Moment in dem die Ärztin oder der Arzt Untersuchungen im Intimbereich durchführen will erstmal sein um zu sagen dass man diesen Teil der Untersuchung nicht möchte.
Ein Beispiel: Vor ungefähr zehn Jahren habe ich mir wegen einer auffälligen Stelle auf der Haut die sich nicht im Intimbereich befand einen Termin beim Hautarzt geben lassen. Der Arzt wollte sich natürlich die betroffene Stelle anschauen. Er hat mich aufgefordert mich bis auf die Unterhose auszuziehen und hat sich dann den ganzen Körper angeschaut. In ein Formular das eine Skizze vom menschlichen Körper von vorne und eine von hinten enthielt hat er eingetragen wo ich Narben habe. Dann hat er ohne Ankündigung meine Unterhose runtergezogen und einen Blick auf meinen Intimbereich geworfen. Ich war überrascht und hätte gar nicht so schnell reagieren können wenn ich diesen Teil der Untersuchung nicht gewollt hätte. Ich hätte mich gegen die Untersuchung im Intimbereich entschieden weil ich weiß dass da nichts auffälliges auf der Haut ist. Es war für mich aber nicht schlimm. Es ging schnell und ich hatte vor allem überhaupt nicht den Eindruck dass der Arzt mich demütigen wollte. Es wäre sicherlich korrekt gewesen wenn er mir vorher gesagt hätte dass er auch meinen Intimbereich kontrollieren möchte, das war mir nämlich nicht klar, denn es war mein erster Besuch bei einem Hautarzt gewesen. Wie gesagt ich habe das nicht als demütigend oder schlimm empfunden. Ich denke es war einfach eine Gedankenlosigkeit vom Arzt. Es gibt aber Menschen die da sensibler sind. Vor ca. zwei Jahren war ich dann noch einmal bei einem anderen Hautarzt weil ich an einer anderen Stelle eine auffällige Hautveränderung hatte die ebenfalls nicht im Intimbereich war. Der Arzt hat mich gefragt ob ich auch eine Untersuchung im Intimbereich möchte, das habe ich abgelehnt mit dem Hinweis dass da nichts auffälliges ist. Das war für den Arzt vollkommen okay.