Nun habe ich zwar keinen Einblick mehr in zurückliegende Musterungen in der jüngeren Vergangenheit, die ja nunmehr auch schon wieder einige Jahre zurückliegt, allerdings war meine damalige Musterung ( 1976 ) wenig spektakulär, sondern vielmehr eben vorgeschrieben !!
Es gab auch keine Besonderheiten, wie das Zurückziehen der Vorhaut, das Spreizen der Pobacken, oder den vielfach angesprochenen " Eierkontrollgriff ", nein, noch nicht einmal das Herunterziehen der Unterhose wurde verlangt !!
Interessant, deine authentische Schilderung, wie Musterungen vor über 50 Jahren waren.
Eigentlich würde man ja annehmen, Gesetze und Vorschriften wären im Lauf der Zeit tendenziell humaner geworden. Bei der Musterung scheint dagegen bis zur Aussetzung der Wehrpflicht das Gegenteil der Fall gewesen zu sein: es wurde eher ungemütlicher.
Hier mal ein Copy der einschlägigen Punkte der zuletzt für Musterungen geltenden Dienstvorschrift ZDV 46/1, die unschwer im www zu finden ist:
Punkt 101: Für die ärztlichen Grunduntersuchungen (Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern, Entlassung von Soldaten) gelten folgende Bestimmungen: Bei der Erstuntersuchung im Musterungs- und Annahmeverfahren sowie bei der Entlassungsuntersuchung am Ende des (abschnittsweisen) Grundwehrdienstes und bei Grunduntersuchungen (u.a. Überprüfungsuntersuchung, Einstellungsuntersuchung), bei denen die letzte vollständige ärztliche Untersuchung mehr als 24 Monate zurückliegt, ist stets ein vollständiger Untersuchungsgang, d.h. eine umfassende Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und eine komplette ganzkörperliche Untersuchung, durchzuführen.
Punkt 103: Wenn die letzte vollständige Grunduntersuchung innerhalb der letzten 13-24 Monate durchgeführt wurde, kann die aktuelle Untersuchung grundsätzlich auf folgende unverzichtbare Untersuchungsschritte begrenzt werden: Erhebung der Zwischenanamnese, Urinscreening, Prüfung der Sehschärfe s.c. und ggf. c.c., Audiometrie, Auskultation des Herzens, Messung von Puls und Blutdruck in Ruhe und nach Belastung, Auskultation der Lunge, Palpation des Hodens.
Punkt 234: Das männliche Genitale einschließlich der regionalen Lymphknoten ist durch Inspektion und Palpation zu untersuchen u. a. auf:
- Fehlen, Verlagerung und Veränderung von Hoden sowie Veränderungen an Nebenhoden und Samensträngen (z. B. Atrophie, Geschwülste, Varikozelen),
- Anzeichen für venerische Erkrankungen oder Parasitenbefall,
- Hinweise auf endokrine Störungen (z. B. Hypogenitalismus, mangelnde Schambehaarung),
- Anomalien am Penis (z.B. Phimose, Frenulum breve, Hypospadie).
Etwas viel Text, aber ich finde interessant und aufschlussreich, wie penibel dort alles aufgeführt ist.
Punkt 101 und 103 beantworten übrigens auch die weiter oben erst kürzlich aufgekommene Diskussion, ob sich Nachmusterungen grundlegend unterschieden haben von sog. Grunduntersuchungen.
Und ja, wie man sieht, gab es Unterschiede, und zwar je nach zeitlichem Abstand. So war z.B. bezüglich der Genitalien genau geregelt, dass wenn die Erstuntersuchung weniger als 2 Jahre zurück lag, nur der Hoden abgetastet werden musste. Lag die Musterung dagegen länger zurück, musste auch bei der Nachmusterung das Geschlechtsorgan gem. Punkt 234 nochmals komplett untersucht werden z.B. auf Phimose und Hypospadie.