Zu 111
Ist auch meine Ansicht.
Was leider krankhaft Veranlagte anstellen, sollte nicht Maß des Beurteilens der weitaus meisten verantwortungsbewußten Erziehenden sein.
Wem das Glück einer gesunden Nachkommenschaft zuteil wurde, oder der zumindest im weiteren Verwandten- oder Freundeskreis die rasche Entwicklung der kleinen Menschen erfuhr, wird alles zu deren Schutz vor Ungemach, gleich welcher Art, einsetzen.
Sie nach Kräften fördern wie fordern, nach seinen eigenen Erfahrungen und Möglichkeiten.
So unterstelle ich nicht jede notwendige Maßnahme der Kinderfürsorge dem Verdacht der geistig/körperlichen Mißhandlung aus niederer Absicht.
Daß sich die Ansichten über das dazu erlaubte und dienliche mit der Zeit ändern, wird jeder schon länger auf der Welt befindliche erfahren haben.
Wo die Grenzen zwischen dem anlaßbedingten Verhauen als Erziehungsmittel und der generellen Freiheit des kindlichen Handelns ohne jeglichen Eingriff des Erwachsenen liegen, ist zeitbedingt verschieden.
Ich kann nur bestätigen, daß meine Eltern mit Liebe und mäßiger Strenge zumindest in guter Absicht handelten. Das Ergebnis der Erziehung war selbstbewußt, sowohl partnerschaftsfähig als auch gemeinschaftstauglich. So verfuhren wir bei unseren Kindern weitgehend gleichermaßen.
Das Benutzen medizinischer Aktivitäten zur Lustgewinnung sollte den Erwachsenen vorbehalten bleiben.
Die einst gefühlten erfreulichen Nebenwirkungen lassen sich ja später von ihnen bei Bedarf wiederholen...
Meint mit LG
Klysophil