Hier nochmal ein paar Sätze von mir zu der Thematik.
Ich war zu Wehrpflichtzeiten noch nicht als Arzt bei der Bundeswehr beschäftigt und kann daher zum Prozedere zu dieser Zeit auch nur wenig mehr sagen als andere und habe viel Halbwissen aus dem Internet oder aus Gesprächen angehäuft."
Besteht die Möglichkeit, dass du "Wissen" und "Meinung" begrifflich nicht sauber auseinander halten kannst? Falls du "Halbwissen" angehäuft haben solltest - aus meinen Recherchen konnte ich kein "Wir hätten alle nur selbstbewußter auftreten müssen, dann wäre uns das alles erspart geblieben" herauslesen.
Nach 2005 hat die Bundeswehr (Zettel unterschreiben, Aushänge) quasi selbst eingestanden, dass die Intimuntersuchung ohne weiteres abgelehnt werden konnte. Die restlichen Untersuchungen, teilweise in Unterwäsche, sind harmlos. Es liegt nahe, dass man die Sorge hatte, sich strafbar zu machen, wenn man eine solche Untersuchung vehement einfordert bzw. dass Leute irgendwann gegen die damalige Musterungspraxis klagen könnten
Soweit ich das aus den Quellen heraus gelesen habe ist die aktuelle Vorgehensweise: Wird die Intimuntersuchung verweigert, erfolgt eine Belehrung, die erneute Aufforderung und bei wieder Verweigerung die Überweisung an einen Facharzt. Und das ist jetzt schon die liebenswürdigere Variante.
Was vor 2005 war, weiß ich nicht. Dort wird auch schon die Möglichkeit einer Klage im Raum gestanden haben.
Stimmt: formaljuristisch steht jedem der Klageweg offen, welcher 17 / 18jährige träumt nicht davon, in einer öffentlichen Sitzung sein individuelles Schamempfinden darlegen zu dürfen.
Man wird in der Tat in der Regel nicht über seine Grundrechte informiert worden sein und es wird Druck ausgeübt worden sein. Das bestreite ich gar nicht. Ich rede davon was passiert, wenn man diesem Druck selbstbewusst widerstanden hat.
"Selbstbewusstsein" in diesem Alter refektiert man sein Verhalten noch, wo hätte man da Bestätigung für sein selbstbewusstes Verhalten erhalten wollen? In der Familie? Ich kann mir die Küchengesprächsrunde vorstellen, "Was haben wir den bei dir falsch gemacht? Eine medizinische Untersuchung ist doch das normalste von der Welt. Die haben so etwas doch schon Tausend mal gesehen. Von mir hat er das nicht. Dein älterer Bruder hat sich auch nicht so angestellt. Deine Mutter und deine Schwester gehen regelmäßig zum Frauenarzt.........."
"Ach, könnt ihr mich beim Begleichen des Ordnungswiedrigskeitsbescheides finanziell unterstützen?"
Oder bei den Kumpels? "Was hast du für ein Problem, lieber von 'ner Ärztin als von einem alten Sack begriffelt zu werden. Schon klar, dass es dir peinlich ist deinen "Kleinen" vorzuzeigen!"
Oder bei den Mädels, das so oft gehörte emphathilose: "Wir gehen jedes Jahr zum Frauenarzt, und ihr stellt euch so an an, wenn ihr das einmal machen müsst!"
Über die Corona-Impfpflicht kann man streiten, aber als FWD leistender war man natürlich irgendwann in dem Bundeswehr-Kosmos drin und hatte gewisse Pflichten. In dem Fall ging es auch um den Schutz seiner Kameraden.
Schon interessant, die Haft wegen Verweigerung der Corona-Impfung kannst du nachvollziehen, weil es um den Schutz der Kameraden geht. Wenn eine Stabsärztin sagt, ich kann nicht bestätigen, dass der Soldat keine Geschlechtskrankheiten hat.............dass dieses Szenario auch eintreten konnte, kannst du dir nicht vorstellen?
Bei Verweigerung von Teilen einer Tauglichkeitsuntersuchung bevor man ggf. der Bundeswehr beitritt eine Haftstrafe?? Das ist nun wirklich Bullshit und mir zu blöd.
Auch das hatten wir schon, wenn du nach Aktenlage Tauglich gemustert, wurdest du dann T2 eingezogen. Jetzt verweigerst du die Antrittsuntersuchung, der normale Ablauf ist Belehrung, erneute Aufforderung, Anschiss vom Gruppenführer, vom Spieß, vom Kompagnie-Chef - er kann auf jeden Fall schon Disziplinarstrafen (auch Bau) verhängen. Wenn du die Facharztuntersuchung auch verweigerst, der Kompagnie-Chef niemanden ohne Tauglichkeitsbestätigung rein lässt - dann hättest du mit "selbstbewußten Neinsagen" das Wehrpflichtgesetzt ausgehebelt - glaubst du das wirklich?
Außerdem reden wir ständig davon, was man angeblich musste und von einer sogenannten Mitwirkungspflicht. Ich möchte aber lieber mal ganz konkrete Gesetzestexte lesen, die den Fall regeln, dass jemand so einer Pflicht nicht nachkommt.
Ja mach dich kundig,
Bei der Bundeswehr war/ist doch alles genau geregelt und nicht der Laune eines Arztes unterworfen.
Selbstverständlich warst du beim Bund immer den Launen des Arztes unterworfen, du warst ja kein Patient sondern Soldat. Der Herr Oberstabsarzt saß den ganzen Tag im Offizierskasino, wenn doch mal angerufen wurde, war er sauer. Das Sanpersonal sollte gefälligst den Laden selber am Laufen halten, und wenn das Sanpersonal keine Lust hatte, dann wurden eben Phantasie-Blutdruckwerte eingetragen.
(eine Ärztin konnte man definitiv ablehnen ohne juristische Probleme zu bekommen. Oder besser gesagt wenn man sich getraut hat, sie abzulehnen, war man auf der sicheren Seite).
Schon wieder, das ist nur deine Meinung, kein Wissen: Verteidigungsminister Jung hat persönlich in einer Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage geantwortet, dass man auf die Wünsche so weit wie möglich Rücksicht nehmen würde, aber es ja wohl jedem klar sein muss, dass ein Aufbau von Doppelstrukturen (immer auch ein Arzt verfügbar) selbstverständlich nicht möglich ist.
Wenn es Geldbußen gab, wie hoch waren diese genau, wann und wofür wurden sie verhängt? Im Straßenverkehr ist auch genau geregelt, was zwei Punkte in Flensburg kosten.
Wenn "nicht invasive Untersuchungen zu dulden sind", muss auch irgendwo stehen, was passiert, wenn ich nicht invasise Untersuchungen eben nicht dulde!?
Ich setze übrigens immer das Erscheinen zur Musterung voraus. Dabei, Dinge darüber hinaus einzufordern, hat sich die Bundeswehr immer schon auf ganz dünnem Eis bewegt und Freiheitsrechte des Menschen kommen nur weil es um die Bundeswehr geht nicht automatisch abhanden und wenn es hart auf hart kam waren das wie ich das sehe juristisch längst keine eindeutigen Sachverhalte.
Nochmal: formaljuristisch steht jedem der Klageweg offen, welcher 17 / 18jährige träumt nicht davon, in einer öffentlichen Sitzung sein individuelles Schamempfinden darlegen zu dürfen. Es findet dann durch den Richter eine Rechtsgüterabwägung statt, ist das individuelle Schamempfinden höher zu bewerten als die Fürsorgeverpflichtung der Bundeswehr? Bei Strafermittlungen, Festnahmen oder Einweisungen in JVA; wenn da jemand gegen die Leibesvisitation klagt, entscheiden die Richter nicht für die Wahrung deiner Intimsphäre.
Aber diese Juristischen Erwägungen sind ja auch nebensächlich: du hast als 17 / 18jähriger selbst eine Abwägung treffen müssen, verärgere ich die Ärztin die über meine Tauglichkeit entscheidet, verlängere ich eine höchst unangenehme Sitiation, lasse ich mir meine Verlegenheit anmerken, will ich tatsächliche einen weiteren Musterungstermin erhalten und damit noch ein Jahr mehr verlieren?