Gut, ich untersuche zumindest nicht auf Phimose u.a. und es gab in meinen Konversationen mit Kollegen, Vorgesetzten, Bewerbern gab es da noch nie Irritationen oder Verwunderung.
Ich bin letztlich nur ausführendes Organ und mir nicht sicher in wie weit in der Praxis in 2027, 2028 oder wann auch immer junge Männer, die im Fragebogen bei Interesse null angeben, wirklich vorgeladen werden (ich benutze hier nicht unbedingt immer Amtsstubensprech wie zu Zeiten von Heinz Erhard 😉) Möglicherweise sieht man aus Kapazitätsgründen davon ab!? In der Politik ist ja auch häufig plötzlich alles ganz anders und wird nicht so heiss gegessen wie gekocht. Merz: erst keine neuen Schulden, kurz darauf Rekordschulden...
Aber wie auch immer: Überlegungen, die Pflichten betreffen, können nur Musterungspflichtige betreffen. Bewerber/Interessenten müssten ja gar nicht hin. Und ein Musterungspflichtiger braucht sich in Deutschland nicht an seinem Genital untersuchen lassen. Dass diese Info teilweise oder häufig vor Ort verschwiegen wird, mag sein. Aber die Zahl derer, die sich mit Hilfe des Internets schlau machen und eben nicht kooperieren werden, dürften viel mehr sein als vor 30 Jahren. Also zumindest wer es warum auch immer schafft, den Intimcheck durch Weigerung zu umgehen, kann danach nicht noch belangt werden. Ein Bußgeld wegen abgelehnter Intimuntersuchung hält vor Gericht in 2026 nicht stand und ich bezweifle sogar dass jemals ein Wehrpflichtiger ein solches Bußgeld gezahlt hat. Vielleicht 1945. Ansonsten werden da in all den Jahren zwischen Flensburg und Freiburg schon einige Männer zusammengekommen sein, die eben doch nein gesagt haben und mir ist auch kein einziger Bußgeldfall o.ä. in diesem Kontext bekannt.
Zum Facharzt kann man Bewerber, die den Intimcheck vor Ort nicht machen lassen wollen, überweisen. Die werden sonst eventuell nicht genommen. Es kann auch sein, dass stets diese Personengruppe gemeint ist. Potentiell Musterungspflichtige oder Wehrpflichtige können nicht zum Gang zum Urologen gezwungen werden.
Darüber hinaus ist ja eben in Paragraph 17, Absatz 10 klar dargelegt, dass man sich überhaupt nicht untersuchen lassen muss. Von einem Bußgeld steht da mit keiner Silbe was.
Höchstens sinngemäß "sie haben sich dieser Untersuchung zu unterziehen."
Und wenn es jemand nicht macht? Da gibt es genauso wenig Handhabe für uns von der BW wie für die Mutter, den Sohn dazu zu bringen seinen Brokkoli aufzuessen, wenn der das eben partout nicht will.
Die Musterung erreicht nach 2011 eventuell wieder vermehrt den "normalen" jungen Abiturienten. Aber das Bewusstsein um die Rechtslage ist dank Internet & Co zu groß und die jungen Leute sind zu "revoluzzermäßig" drauf um das ganze Spielchen mit Entblößung vor jungen Assistentinnen usw. erneut flächendeckend betreiben zu können.
Außerdem wurde ja in manchen Interviews sogar etwas von wegen menschenwürdiges Umgang und Einwilligung gesagt.
Zu den Zivildienstuntersuchungen nochmal. Ich denke nicht dass das heute in 2026, 2027 die Mehrzahl der jungen Männer, falls es wieder eine Wehrpflicht inklusive Zivildienst geben wird, eins zu eins wieder so mitmachen werden. Da kann ich mir eher vorstellen dass die BILD oder andere Zeitungen irgendwann davon Wind bekommen und dieser "Modus Operandi" als Skandal hingestellt wird.