Ok, Tatsache ist, dass wir in Deutschlande keine Wehrpflicht haben, weder für Männer noch für Frauen.
Es gibt eine einschlägige Dienstvorschrift (ZdV 46/1), die sagt, was zu untersuchen ist.
ZdV 46/1: https://web.archive.org/web/20081220015714/http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=153
Kapitel 2 (Untersuchungsgang): https://web.archive.org/web/20081220015654/http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=164
In Punkt 235 ist festgelegt:
"Die kimische Untersuchung (ohne Inspektion der äußeren Genitalorgane) ist um die Erhebung einer spezifischen gynäkologischen Anamnese unter Nutzung des dafür vorgesehenen Anamnesebogens (Anlage 7/16-7/21 der ZDv 46/1), ggf. unter Einbeziehung vorhandener Fachbefunde, zu ergänzen.
Wird hierbei eine GZr II 81 (oder eine höhere Gradation) festgestellt, ist eine gynäkologische Untersuchung durch eine(n) Facharzt/-ärztin für Gynäkologie und/oder Frauenheilkunde zu veranlassen, soweit kein aktueller Befundbericht vorliegt."
Klar ist also, dass momentan bei der Unzersuchnug von freiwilligen Bewerberinnen von Seiten der Bundeswehr KEINE gynäkologische Untersuchung gemacht wird, sondern die Bewerberin ein Attest ihres eigenen Frauenarztes mitbringt.
Die steht auch eindeutig in einer Broschüre "Freiwillig dienen" (https://www.bundeswehrkarriere.de/blueprint/servlet/blob/28074/157b49ed49f19e744b7ab7a8515866bc/broschuere-freiwillig-wehrdienst-leistende-20151217-data.pdf) auf Seite 38:
"Für eine angeordnete fachärztliche Untersuchung besteht allerdings keine freie Arztwahl (Ausnahme: gynäkologische Untersuchung bei Bewerberinnen)."
https://community.bundeswehr.de/thread/2801
ALLES wird also sicherlich nicht untersucht, zumindest nicht bei der Untersuchung bei der Bundeswehr selber.