Einem Polizisten muss ich wohl auf Verlangen den Führerschein zeigen, einer Ärztin meine Genitalien nicht.
Das mit dem Rekruten ohne Arm ist ein Extrembeispiel. Ich will sagen dass man als junger Mann zu Wehrpflichtzeiten eben normalerweise ohnehin tauglich ist. Und falls man ein Gebrechen hat, wird man ausgemustert - egal ob man noch eine Genitaluntersuchung absolviert oder verweigert. Sprich "wenn ich den Intimcheck jetzt ablehne, muss ich am Ende zum Bund und sonst wahrscheinlich nicht", ist doch Quatsch.
Ansonsten stellen wir uns das ganze mal mit 30jährigen statt 18jährigen Männern vor. Wohl fast kein gestandener 30jähriger, hätte wohl damals imtimsten Untersuchungen wie der an der Vorhaut zugestimmt, nur um nicht im Verlauf des Musterungsprozederes keine Probleme zu bekommen.
Ich will die 18jährigen gar nicht im Nachhinein verurteilen und lächerlich machen, nur deutlich sagen: die Bundeswehr hat die, die es nicht verweigert haben, erfolgreich eingeschüchtert. Das wäre mit 30jährigen nicht so leicht gewesen. Die Ärzte dort hatten nichts in der Hand. Deswegen gab es ja auch die Zettel, die man im Falle einer Weigerung unterschreiben konnte. Denn man hat irgendwann gemerkt dass das beharren auf der Intimuntersuchung vor Ort juristisch ganz dünnes Eis ist (Menschenwürde...)
Und die gleichen Untersuchungen mit umgekehrten Geschlechtern (junge Rekrutinnen, männliche Ärzte und Studenten frisch von der Uni als Assistent, nackt ausziehen, Inspizieren der Vagina...) hätte für einen Riesenaufschrei gesorgt!
Letztlich wurde dort vor 20-30 Jahren bei Musterungen eine illegitime Praxis gelebt und man ist insgesamt leider damit durchgekommen. Der einzelne Wehrpflichtige hätte aber bloß den Mund aufmachen müssen und wäre dem entgangen.
Kein Vorwurf an die, die es nicht gemacht haben, sondern so wäre es gelaufen.
Im Übrigen kann eine Untersuchung, die sich bei der eigentlichen Musterung per Zettel ablehnen lässt, nicht ein paar Wochen später bei der Zivi-Untersuchung unumgänglich gewesen sein. Die Menschenwürde kann nicht mal gelten und mal nicht...
Ja, wer sich freiwillig für den Dienst bewirbt, muss wohl alle Untersuchungen mitmachen um eventuell genommen zu werden. Aber das ist ja etwas anderes. Es braucht sich ja niemand überhaupt bewerben.