Ungenaue Fragestellung bedingt breit gestreute Antworten:
Das Schonen...
Falls es um den Deliquenten der Temperaturbestimmung gehen sollte, empfehle ich zunächst dessen wenigstens einstündige Unterweisung über die Notwendigkeit dieser Maßnahme.
Es folgt die Erklärung der Einzelheiten der damit erhofften Erkentnisse und der verbundenen Gefährdungen nach Art der Medikamenten anliegenden Beipackzettel.
Anschließend muß die Einverständniserklärung für die Behandlung durch Unterschrift bestätigt werden.
Als nächstes ist ein Notarzt anzufordern, sofern der die Operation Ausführende irgend etwas verletzen sollte. Eine Sozial-Psychologische Fachkraft ist ebenfalls von Nöten, da häufig posttraumatische Belastungsstörungen eintreten.
Vom Notfallfürsorger sollte zumindest die Rufnummer griffbereit sein...
Das sterile Gleitmittel, wie das geeichte und in kontrollierter Grundstellung befindliche - unbedingt quecksilberfreie! - Meßwerkzeug, ist auf Verfallsdatum zu prüfen.
Ein funktionsfähiger Kurzzeitmesser ist berereitzuhalten , ebenso des vorgeschriebene Meßprotokoll-Formular gemäß EU-Norm.
Wenn die Finanzierung der Versicherung gegen bleibende Körperschäden geklärt ist und genügend Verbandmull bereitliegt, könnte die hoffentlich langfristig vorbereitete und vom Gesundheitsamt befürwortete Aktion gestartet werden.
Die Schamempfindlichkeit ist zumindest durch Vorstellen eines Paravents zu berücksichtigen, wie auch durch das Verbot bildlicher Aufnahmen.
Patientenname und Meßwert sind Datensicherheitsgerecht zu verschlüsseln.
Hinweis: Knebelanwendung gegen das Schreien des Gemessenen ist günstig, um das Anlaufen eines Polizeieinsatzes abzuwenden...
Nach erfolgter Messung ist das Ergebnisprotokoll durch einen vereidigten Sachverständigen gegenzuzeichnen und dem Hausarzt schnellstmöglich zuzuführen.
So müßte wohl heute gearbeitet werden , wo früher Mutters Aufforderung genügte, "Zieh`mal die Hosen `runter, wir müssen Fieber messen", um zur Tat zu schreiten.
Heute ist man empfindlicher...
meint mit lieben Grüßen
Klysophil