@passiverPatient und @gyn
Sehe ich komplett genauso und deswegen bin ich gegen jede Form der Zwangsuntersuchung oder zumindest, wenn sie Intimuntersuchungen mit einschließt. Kein Wunder, dass die Frau in Annettes Link sich wie Vieh begutachtet fühlte und das obwohl die Untersuchungen keine Intimuntersuchung beinhaltete. Sie benutzt hier den gleichen Begriff, mit dem ich die Musterungen beschrieben habe. Und die Musterung war kein notwendiges Übel, sie war zumindest in der Form wie sie durchgeführt wurde ein erzwungenes Übel. Nur weil etwas zu einem bestimmten Zeitpunkt existiert, ist es nicht unbedingt notwendig. Auch wenn z.B. eine Wehrpflicht notwendig sein sollte, was man ja auch diskutieren kann, ist das, was das Übel eigentlich ausmachte, die Art der Musterung in dieser Form nicht nötig. Das zeigen auch viele heutige Eignungsuntersuchungen bei Berufssoldaten, wo es zT komplett anders abläuft.
Die im Artikel beschriebenen Untersuchungen sind sicherlich Extrembeispiele für eine Untersuchung beim Amtsarzt und sie sind trotzdem bei weitem nicht so demütigend wie es eine Musterung in vielen Fällen war. Aber ich kenne auch zwei Berichte beim Amtsarzt, die auch noch weiter gingen.
Hier zeigt sich wieder ein zentrales Problem. Warum sind die Untersuchungen so unterschiedlich, warum GiBT man hier den Ärzten so viel Macht? Es wäre ein leichtes das zu regeln. In Deutschland haben wir für alles übergenaue Regeln und hier dürfen Ärzte machen was sie wollen. Aber da, wo es wie bei der Verbeamtung um so viel geht, dass die Frauen im Artikel sogar im Nachhinein noch Angst haben und anonym bleiben wollen, gibt es keine genauen Vorgaben. Ein solcher Test, der über das weitere Leben dieser Menschen entscheidet muss doch standardisiert sein. Man legt genau fest was wie untersucht wird und informiert die „Zwangspatienten“ vorher in einem genauen Anschreiben: Intimuntersuchung ja oder nein, nackt nur dann oder gar nicht, Turnübungen sind in Sportklamotten durchzuführen und nicht nackt, BH an oder aus nur dann, usw. Dann kann der Patient darüberhinaus gehendes verweigern. Und auch eine juristische Aufarbeitung möglicher Übergriffe wäre leichter. Was nützt nämlich bei einer amtsärztliche Untersuchung eine Schreibkraft als Zeuge wie bei einer Musterung, wenn diese Person im Zweifel selbst nicht weiß, ob die Untersuchung in dieser Form angemessen war oder nicht. Niemand konnte damals klagen, denn die zweite Person war nur zur Absicherung des Arztes da und nicht zum Schutzes des „Patienten“. Auch er wusste nicht, ob diese Untersuchung noch normal war oder nicht.
Ich benutze hier immer das generische Maskulinum, da meine Kommentare sowieso meist zu lang sind und ich Zeit sparen will. Außerdem will ich gerade niemanden vergessen, ich meine also immer alle möglichen Menschen und Geschlechter mit.