Kommt schon. Das wird ja für jeden dann das erste (und meistens auch einzige) mal in der Situation gewesen sein.
Keiner der sich gedacht hat "das will ich jetzt eigentlich nicht" und zumindest bei der Intimuntersuchung das Spiel einfach nicht mitgemacht hat?!
"Das musste man aber".
Erstens: nicht alles was man muss, macht man dann auch.
Zweitens: spätestens ab 2005 habe ich in allerlei Foren gelesen, dass diverse Personen "den Griff da unten verweigert haben". Es werden also nicht alle mitgemacht haben.
Drittens: man musste auf jeden Fall erscheinen, sich vielleicht auch normal untersuchen lassen, aber eine Intimuntersuchung musste man zumindest die letzten 20 Jahre nicht mehr dulden. Und falls davor doch, wird es sicherlich den einen oder anderen gegeben haben, der "Ungehorsam" gezeigt hat!?
Vielleicht ist dieses Forum hier aus Gründen auch nicht repräsentativ.
Es ist ja mehrfach angeklungen, dass diese Untersuchung früher teilweise schon krass war und es sich um keine ganz normale Untersuchung handelte. Zumindest so wie sie laut Durchführungsverordnung geplant war. Aber eine Durchführungsbestimmung ist kein Gesetz, daher dürfte es schon den einen oder anderen gegeben haben, der sich gesagt hat:
"vor Ärztin und Assistentin die Unterhose ganz aus? WTF? Darauf habe ich gar keinen Bock!" und nicht kooperiert hat. Tatsächlichen Zwang gab es nicht. Denkbar war maximal ein Bußgeld, eine Wiedervorladung oder dass man eben als tauglich eingestuft wurde. Da wird der eine oder andere sich schon gesagt haben "gut, dann lassen wir es eben mal drauf ankommen."
Zumindest verstehe ich nicht warum die meisten sich offenbar nicht erstmal quer gestellt oder diskutiert haben. Bei "normalen" Ärzten oder auf dem Bürgeramt sagt man auch nicht gleich zu allem Ja und Amen.
Zumal es ja auch Leute gegeben hat, die den ersten Musterungstermin geschwänzt haben.
Wenn ich dann aber sogar vor Ort bin und merke was die von mir wollen, kann ich ja auch erstmal zu allem nein sagen, nochmal ein paar Nächte drüber schlafen und vielleicht erneut vorgeladen werden. Falls man nicht sogar das Glück hat, am Ende vergessen zu werden. Seine Eier präsentieren kann man irgendwann, wenn man gar nicht mehr drumherum kommt, immer noch.
Oder es wäre auch denkbar gewesen, ein Bußgeld juristisch anzufechten. Dies zwar mit 18-19 Jahren in einer delikaten Angelegenheit, aber unser Rechtsstaat ist ja darauf aufgebaut, dass man sich juristisch wehren kann, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt und es hart auf hart kommt. Für "Schönwetter-Situationen" braucht man keinen Rechtsstaat.
Man würde ja Vergewaltigungsopfern auch nicht von einem Prozess abraten, weil die Thematik ziemlich intim ist. Sondern gerade in so einer Lage ist der Rechtsstaat gefragt.