Warum sollte sich was dran ändern? Die würden einfach die Vorschriften wieder in Kraft setzen und fertig. Kostet die eine Unterschrift. Warum sollten die auch Zeit und Mühe in die Ausarbeitung neuer Dienstvorschriften zur Musterung stecken, wo doch bereits alles per Vorschrift geregelt ist, siehe hier:
Für die ärztlichen Grunduntersuchungen (Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen, Annahme und Einstellung von freiwilligen Bewerbern, Entlassung von Soldaten) gelten folgende Bestimmungen: Bei der Erstuntersuchung im Musterungs- und Annahmeverfahren sowie bei der Entlassungsuntersuchung am Ende des (abschnittsweisen) Grundwehrdienstes und bei Grunduntersuchungen (u.a. Überprüfungsuntersuchung, Einstellungsuntersuchung), bei denen die letzte vollständige ärztliche Untersuchung mehr als 24 Monate zurückliegt, ist stets ein vollständiger Untersuchungsgang, d.h. eine umfassende Erhebung der gesundheitlichen Vorgeschichte und eine komplette ganzkörperliche Untersuchung, durchzuführen. Wenn die letzte vollständige Grunduntersuchung innerhalb der letzten 13-24 Monate durchgeführt wurde, kann die aktuelle Untersuchung grundsätzlich auf folgende unverzichtbare Untersuchungsschritte begrenzt werden:
- Erhebung der Zwischenanamnese,
- Urinscreening,
- Prüfung der Sehschärfe s.c. und ggf. c.c.,
- Audiometrie,
- Auskultation des Herzens,
- Messung von Puls und Blutdruck in Ruhe und nach Belastung,
- Auskultation der Lunge,
- Palpation des Hodens
Das männliche Genitale einschließlich der regionalen Lymphknoten ist durch Inspektion und Palpation zu untersuchen u. a. auf:
- Fehlen, Verlagerung und Veränderung von Hoden sowie Veränderungen an Nebenhoden und Samensträngen (z. B. Atrophie, Geschwülste, Varikozelen),
- Anzeichen für venerische Erkrankungen oder Parasitenbefall,
- Hinweise auf endokrine Störungen (z. B. Hypogenitalismus, mangelnde Schambehaarung),
- Anomalien am Penis (z.B. Phimose, Frenulum breve, Hypospadie).